Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen Gearhead Repair und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
AGBs ab dem 01.01.2019:
ALLGEMEINES –
Auf Grund steigender Grund- und Nebenkosten sehen wir uns gezwungen, unsere Stundensätze von netto EUR 69,90 auf EUR 71,50 zu erhöhen.
Sämtliche Angebote (unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden) sind für die Firma Gearhead Repair erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
Da wir Ersatzteile von externen Firmen beziehen, behalten wir uns vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht und die eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden wird unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma Gearhead Repair sind ausgeschlossen.
FERTIGSTELLUNG UND ABHOLUNG –
Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, da z.B. auf Grund Lieferverzug von Ersatzteilen der Termin eventuell nicht eingehalten werden können. Der Kunde wird in solchen Fällen aber unverzüglich darüber informiert.
Da uns nur begrenzter Platz zur Verfügung steht, hat die Abholung des Motorrads bis spätestens 7 Tage nach Fertigstellung zu erfolgen. Bei Nichtabholung wird das Motorrad kostenpflichtig extern eingelagert. Die dadurch entstehenden Kosten von EUR 12,- pro Tag sind dann vom Kunden zu tragen.
Auf Grund der steigenden Kraftstoffpreise erheben wir für unseren Hol- und Bringservice eine Verladepauschale von EUR 5,- sowie 50 Cent pro gefahrenen Kilometer.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN –
Zahlung ist in bar oder per EC-/Kreditkarte bei Abholung oder bei Verbringung vor Ort möglich. Zahlung auf Rechnung kann zukünftig nicht mehr erfolgen.
Bei Nichtzahlung der Rechnung behalten wir uns vor, eine externe Firma mit Eintreibung der ausstehenden Kosten zu beauftragen.
Die Firma Gearhead Repair ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, da wir für Teilebestellungen, Lackierungen etc. in Vorleistung gehen müssen.
ERWEITERTES PFANDRECHT –
Der Firma Gearhead Repair steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in ihren Besitz gelangten Gegenstände zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG –
In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach folgenden Regeln:
* Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
* Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wir eine Garantie übernommen oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen Schadens, der durch die Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das Fehlen der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
* Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dieses gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Beauftragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau so wie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Kunden oder einen von der Firma Gearhead Repair nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNG –
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Der Gerichtsstand ist Stuttgart.
Sollten einzelner dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.